Kommunalfahrzeuge im Winterdienst

Eines der vielen Einsatzfelder von Kommunalfahrzeugen ist der Winterdienst. Dem Winterdienst auf den Straßen und Gehwegen kommt große Bedeutung zu, da ein reibungsloser Ablauf des Straßenverkehrs eine wesentliche Volkswirtschaftliche Rolle spielt. Nur so kommen Menschen und Waren zur rechten Zeit in Büros, Geschäfte und Fabriken. Darüber hinaus steigert er die Lebensqualität, wollen doch Menschen nicht nur sicher bei der Arbeit ankommen, sondern auch zum Einkaufen oder Freizeitaktivitäten. Auch für Rettungsdienste und Feuerwehr sind funktionierende Straßen von herausragender Bedeutung, ebenso wie für öffentliche Dienstleistungen wie Schulbusse oder Müllabfuhr.

Zuständig ist der jeweilige Straßenbaulastträger. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB), dem Bundesfernstraßengesetz, den Straßen- und Straßenreinigungsgesetzen der Länder sowie den Verordnungen und Satzungen der Kommunen. Auf Fernstraßen wird dies von den Straßenmeistereien, in den Kommunen vom jeweils zuständigem Amt wie z.B. der Stadtreinigung übernommen.

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Um die Anforderungen zu gewährleisten wird ein großer organisatorischer Aufwand betrieben und neueste Technik eingesetzt. Durch den Einsatz von Auftausalz wird Eis- und Schneeglätte dauerhaft beseitigt. Seit Ende der fünfziger Jahre wird Auftausalz verwendet. Wesentliche Verbesserungen im Sinne des Umweltschutzes konnten vor allem mit der Entwicklung der Feuchtsalz-Technologie, der Einführung EDV-gesteuerter, geschwindigkeitsabhängiger Streutechniken, der verbesserten Straßenwetter-Beobachtung und -Prognose sowie der Einführung von Winterdienst-Management-Systemen erreicht werden. 

Der Ausgleich zwischen dem gesetzlichen Auftrag zur Verkehrssicherheit und der Verpflichtung zum Umweltschutz ist eine ständige Herausforderung. Dieser wird durch den Grundsatz „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ Rechnung getragen.

Der Winterdienst muss morgens rechtzeitig vor Einsetzen des Berufsverkehrs starten. Im Grundsatz müssen Gemeinden innerhalb der Ortsgrenzen Schnee auf allen Straßen, Radwegen und Gehwegen räumen. Die Räumpflicht für Gehwege wird dabei allerdings häufig per kommunaler Satzung auf die Anlieger abgewälzt.

Die im Kommunalbereich eingesetzten Geräte sind in der Regel an ein Trägerfahrzeug wie z.B. einen Lkw oder Unimog angebaut. In einem Arbeitsgang soll so viel wie möglich geräumt werden. Bei lockerem Schnee oder zusätzlich zum Schneepflug können Kehrbesen, bei Schneehöhen über 50 Zentimeter und bei Schneeverwehungen im freien Gelände können auch Schneefräsen eingesetzt werden.

Effizient ist der Einsatz von Räum-Kehr-Kombinationen, die Vorteile bei lockerem und weichem Schnee haben. Fußgängerbrücken, Radwege und Treppen können in der Regel nur manuell oder mit besonderen Kleingeräten gereinigt werden.

Die Art und Größe der Streufahrzeuge richtet sich nach den unterschiedlichen Anforderungen. Für den Einsatz auf Geh- und Radwegen sind Spezialfahrzeuge mit geeigneten Abmessungen erforderlich. Hier kommen in der Regel  Anbauten von Pflug und Streugerät an kommunalen Kleingeräteträgern zu Einsatz. Gesetzliche Vorschriften zu Breite und maximalem Gewicht sind hierbei zu beachten.